Sie sind auf der Suche nach einer Jugendhilfeeinrichtung, die von ihrer konzeptionellen Ausrichtung dem Förderbedarf Ihres Sohnes gerecht wird? Ihr Sohn ist 14-21 Jahre alt?
Wir stellen Ihnen unsere Jugendhilfe in Teilen vor, damit Sie einen ersten Anhaltspunkt zur Entscheidungsfindung haben. Grundsätzlich ist es eine unserer inhaltlichen Grundlagen, dass Sie an den wesentlichen Entwicklungsschritten Ihres Sohnes teilhaben können und somit an dem erfolgreichen Verlauf der Maßnahme beteiligt sind.
Eine enge Kooperation und Absprache zwischen Ihnen, dem Jugendamt und unserer Einrichtung ist Voraussetzung für eine positive Entwicklung Ihres Sohnes.
In den unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit versuchen wir, bei allen Beteiligten Mut zur Veränderung zu wecken, und so den Boden für gute Entwicklungsmöglichkeiten zu bereiten.
Als Eltern nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit dem für Sie zuständigen Jugendamt auf. Die Jugendhilfe Leimbach wird hauptsächlich über die Jugendhilfe finanziert.
Eltern können beim Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung (HZE) stellen, es sei denn, der Jugendliche hat das 18. Lebensjahr erreicht, dann ist er selbst Antragsteller beim Jugendamt. In der Zwischenzeit kann ein Termin mit den Kontaktpersonen der Jugendhilfe Leimbach vereinbart werden, um sich in einem ersten persönlichen Gespräch kennenzulernen.
Ihre Kontaktperson für weitere Informationen
Ulrike Strack
Pädagogische Verwaltung / Anfragen