Die Jugendhilfe Leimbach ist eine Spezialeinrichtung für die Aufnahme von männlichen Jugendlichen mit einer deutlichen Abhängigkeitsproblematik und einem hohen Hilfs- und Betreuungsbedarf.
Die Jugendhilfe Leimbach verfügt über eine Betriebserlaubnis durch das Hessische Sozialministerium sowie eine Leistungs- und eine Entgeltvereinbarung mit der Fachaufsicht des Jugendamtes Schwalm-Eder-Kreis, Fachbereich 51.9, Parkstraße 6, 34576 Homberg (Efze).
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne Leistungsvereinbarung, Entgeltvereinbarung und Betriebserlaubnis zu. Grundlegend ist die Inanspruchnahme von § 27 SGB VIII: Hilfe zur Erziehung. Leistungsverbindungen können hergestellt werden für die Bereiche:
- Heimerziehung (§ 27 i.V.m. § 34 SGB VIII)
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)
- Sozialpädagogische begleitende Berufsausbildung (§ 13.2 SGB VIII)
- Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
Grundlagen der Arbeit
Die Fleckenbühler, und damit auch die Jugendhilfe Leimbach, ist nach § 35 BtMG anerkannt. Eine Belegung nach den Paragraphen des Jugendgerichtsgesetzes der U-Haftvermeidung sowie U-Haftverkürzung (§ 71.2 sowie § 72.4) ist möglich.
Ihre Kontaktperson für weitere Informationen
Ulrike Strack
Pädagogische Verwaltung / Anfragen
Ihre Kontaktperson für berufliche Bildung und Integration
Günter Felgenhauer
Fachkraft für berufliche Bildung und Integration